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AVB

Allgemeine Vertragsbedingungen von Thorsten Simon

 

1 Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

1.1 Die Texte und Konzepte von Thorsten Simon dürfen ohne ausdrückliche

Einwilligung von Thorsten Simon weder im Original noch

bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung,

auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese

Bestimmung berechtigt Thorsten Simon, eine Vertragsstrafe in

Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach der FFW Honorarempfehlung

übliche Vergütung als vereinbart.

 

1.2 Thorsten Simon überträgt dem Auftraggeber die für den

jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit

nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache

Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte

an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung

zwischen Thorsten Simon und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen

erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

 

1.3 Thorsten Simon hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken

als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts

auf Namensnennung berechtigt Thorsten Simon zum Schadensersatz.

Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der

Schadensersatz 100% der vereinbarten bzw. nach der FFWHonorarempfehlung

üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu

machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein

wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe

des Schadensersatzes entsprechend anzupassen.

 

1.4 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige

Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

 

2 Vergütung

 

2.1 Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche

sonstigen Tätigkeiten, die Thorsten Simon für den Auftraggeber

erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas

anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für die Erstellung von

Kostenvoranschlägen, soweit sie über einfache Angebote

hinausgehen.

 

2.2 Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der FFW-Honorarempfehlung,

sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen

wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich

der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Sofern

nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch

die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (Ziff. 1.2)

abgegolten.

 

2.3 Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang

als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Thorsten Simon

berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung

für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

Ein weitergehender Schadensersatzanspruch von Thorsten Simon

bleibt hiervon unberührt.

 

3 Fälligkeit der Vergütung

 

3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie

ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in

Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung

eine Teilvergütung in Höhe von 50% der Gesamtvergütung

zu zahlen. Thorsten Simon ist berechtigt, bis zu 30%

der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung

zu verlangen.

 

4 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

 

4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung

von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach dem

Zeitaufwand entsprechend der FFW-Honorarempfehlung

gesondert berechnet.

 

4.2 Thorsten Simon ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung

notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung

des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet

sich, Thorsten Simon entsprechende Vollmacht zu erteilen.

 

4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im

Namen und für Rechnung von Thorsten Simon abgeschlossen werden,

verpflichtet sich der Auftraggeber, Thorsten Simon im

Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen,

die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört

insbesondere die Übernahme der Kosten.

 

4.4 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang

mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber

abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

5 Eigentumsvorbehalt

 

5.1 An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte

eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

 

5.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für

Rechnung des Auftraggebers.

 

6 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

 

6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Thorsten Simon

Korrekturmuster vorzulegen.

 

6.2 Die Produktionsüberwachung durch Thorsten Simon erfolgt

nur aufgrund besonderer Vereinbarung.

 

6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber

Thorsten Simon 15 einwandfreie Belege unentgeltlich. Thorsten Simon ist berechtigt,

diese und Vervielfältigungen davon

zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

 

7 Haftung

 

7.1 Thorsten Simon haftet für entstandene Schäden an ihm

überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur

bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

7.2 Thorsten Simon verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen

sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet

er für seine Erfüllungsgehilfen nur bei Schäden, die auf einer

vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der

Erfüllungsgehilfen beruhen, oder bei Schäden aus der

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

7.3 Sofern Thorsten Simon notwendige Fremdleistungen in Auftrag

gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen

von Thorsten Simon. Thorsten Simon haftet nur für eigenes

Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Thorsten Simon

auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

 

7.4 Thorsten Simon lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom

Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen

und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die

Haftung für die sachliche und formelle Richtigkeit der Texte

auf den Auftraggeber über.

 

7.5 Thorsten Simon übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte.

Er haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die

markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeit

 

7.6 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb

von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei

Thorsten Simon geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren

in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die

auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung

von Thorsten Simon oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen,

und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens,

des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer

leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von Thorsten Simon oder seiner

Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche

gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

8 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

 

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung

sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der

Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er

die Mehrkosten zu tragen. Thorsten Simon behält den Vergütungsanspruch

für bereits begonnene Arbeiten.

 

8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus

Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Thorsten Simon

eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche

geltend machen. Die Geltendmachung eines

weiter gehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

 

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung

aller Thorsten Simon übergebenen Vorlagen berechtigt ist,

insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen

Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung

nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber

Thorsten Simon von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

9 Schlussbestimmungen

 

9.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Thorsten Simon.

 

9.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen

berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen

nicht.

 

9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Stand: 15. Juli 2009

Thorsten Simon

 

 

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